Sofern für die Superklasse keine anders lautenden Regelungen angeführt sind, gelten die Spielbedingungen der 199. Klassenlotterie
Die Superklasse ist eine Zusatzklasse der 199. Klassenlotterie, innerhalb der vom 11.11.2024 bis 20.04.2025 täglich EUR 100.000,- und am 22.04.20257 x EUR 100.000,- ausgespielt werden.
Die Losnummern sind ident mit jenen der 199. Klassenlotterie (1 bis 250.000). Die Ausgabe erfolgt entweder in ganzen Losen (10 Losanteile einer Losnummer), in halben Losen (5 Losanteile einer Losnummer), in Zehntellosen oder in mehreren Zehntellosen. Die Losanteile werden durch die Ziffern 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 unterschieden. Grundsätzlich erhält der Spielteilnehmer für die Superklasse die gleiche Losnummer und Stückelung, mit welcher er an der 199. Klassenlotterie teilnimmt. Ein Recht auf Zuteilung dieser Losnummer und Stückelung für die Superklasse besteht jedoch nicht.
Das Spielkapital der Superklasse beträgt EUR 30.000.000,-. Die Ausschüttungsquote liegt bei 56 % des Umsatzes.
4.1 Teilnahmeberechtigt sind alle jene Spielteilnehmer, die mit ihren Losanteilen an der 199. Klassenlotterie teilnehmen und den Lospreis für die Superklasse gemäß Pkt. 4.2 entrichtet haben.
4.2 Der Lospreis für die Superklasse beträgt EUR 120,- für das ganze Los, demnach EUR 60,- für das halbe Los und EUR 12,- für das Zehntellos. Wird der Lospreis bis spätestens 10.11.2024 entrichtet, ist der Spielteilnehmer an sämtlichen Ziehungen der Superklasse teilnahmeberechtigt. Wird der Lospreis für die Superklasse erst nach diesem Zeitpunkt, jedoch spätestens bis zum 30.03.2025 gezahlt, ist der Spielteilnehmer - sofern auch der Lospreis für das entsprechende Klassenlos entrichtet wurde - ab dem nächstfolgenden Montags-Ziehungstag (Ausnahme: beim Kauf des Loses vom 30.12.2024 bis 6.1.2025 mit der Ziehung vom 07.01.2025) spiel- und gewinnberechtigt. Ein Anspruch auf einen gegebenenfalls auf diese Losnummer bereits entfallenen Gewinn der Superklasse besteht nicht. Nach dem 30.03.2025 ist ein Neueinstieg in die Superklasse nicht mehr möglich. Bei Überweisungen bzw. bei Einzahlungen gilt das Datum der Aufgabe bei Bank bzw. Post.
4.3 Alle 250.000 Lose nehmen durchgehend an der Superklasse teil und können mehrmals gewinnen.
4.4 Überweisungen bzw. Einzahlungen, die nicht zur Bezahlung aller gespielten (gekauften) Lose bzw. Losanteile der Superklasse ausreichen, werden in aufsteigender Nummernreihenfolge der bestellten (gekauften) Lose bzw. Losanteile bis zum letzten voll bezahlten Losanteil angerechnet. Nicht anrechenbare Teilbeträge sind dem Spielteilnehmer gutzuschreiben.
Die Ziehungen sind öffentlich und finden gemäß § 16 Abs. 10 Glücksspielgesetz, BGBl. Nr. 620/1989 in der jeweils geltenden Fassung unter Aufsicht eines öffentlichen Notars jeweils im Anschluss an die Montagsziehungen der 199. Klassenlotterie für eine Kalenderwoche im Voraus statt (Ausnahme: der Gewinn vom 06.01.2025 wird am 30.12.2024 ermittelt). Alle Gewinne werden durch Ziehung von sechsstelligen Losnummern ermittelt. Für das Ziehungsverfahren gelten die dem Finanzamt Österreich zur Kenntnis gebrachten Bestimmungen des Ziehungsablaufes der Klassenlotterie.
Alle Gewinne der Superklasse werden klassenweise mit der jeweiligen Gewinnliste einer Klasse verlautbart.
Gewinnansprüche, die von Spielteilnehmern nicht innerhalb von drei Jahren nach dem letzten Ziehungstag der Superklasse geltend gemacht werden, werden von der Gesellschaft zur Gänze für die Teilnehmer an den Ausspielungen der Gesellschaft verwendet.
Quelle: https://www.win2day.at, 06.09.2024