Sofern für die Goldklasse keine anders lautenden Regelungen angeführt sind, gelten die Spielbedingungen der 198. Klassenlotterie.
Die Goldklasse ist eine Zusatzklasse der 198. Klassenlotterie, bei der am 19.08.2024 und am 21.10.2024 je 10-mal Gold im Wert von EUR 100.000,-, je 45-mal Gold im Wert von EUR 50.000,- und je 2.000-mal Gold im Wert von EUR 1.500,- ausgespielt werden.
Die Losnummern sind ident mit jenen der 198. Klassenlotterie (1 bis 250.000). Die Ausgabe erfolgt entweder in ganzen Losen (10 Losanteile einer Losnummer), in halben Losen (5 Losanteile einer Losnummer), in Zehntellosen oder in mehreren Zehntellosen. Die Losanteile werden durch die Ziffern 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 unterschieden. Grundsätzlich erhält der Spielteilnehmer für die Goldklasse die gleiche Losnummer und Stückelung, mit welcher er an der 198. Klassenlotterie teilnimmt. Ein Recht auf Zuteilung dieser Losnummer und Stückelung für die Goldklasse besteht jedoch nicht.
Das Spielkapital der Goldklasse beträgt EUR 25.000.000,-. Die Ausschüttungsquote liegt bei 50 % des Umsatzes.
4.1 Teilnahmeberechtigt sind alle jene Spielteilnehmer, die mit ihren Losanteilen an der 198. Klassenlotterie durchgehend von der 1. bis zur 4. Klasse teilnehmen und den Lospreis für die Goldklasse gemäß Pkt. 4.2 entrichtet haben.
4.2 Der Lospreis für die Goldklasse beträgt EUR 100,- für das ganze Los, demnach EUR 50,- für das halbe Los und EUR 10,- für das Zehntellos. Wird der Lospreis bis spätestens 18.08.2024 entrichtet, ist der Spielteilnehmer an den zwei Ziehungstagen der Goldklasse teilnahmeberechtigt. Nach dem 18.08.2024 ist ein Neueinstieg in die Goldklasse nicht mehr möglich. Bei Überweisungen bzw. bei Einzahlungen gilt das Datum der Aufgabe bei Bank bzw. Post. Ein verspätet eingezahlter Lospreis wird von der jeweiligen Geschäftsstelle nach Wunsch des Spielteilnehmers auf dessen Verrechnungskonto gutgeschrieben oder an den Spielteilnehmer rücküberwiesen.
4.3 Alle 250.000 Lose nehmen durchgehend an der Goldklasse teil und können pro Ziehungstag maximal 1-mal Gold im Wert von EUR 100.000,- und 1-mal Gold im Wert von EUR 1.500,- oder maximal 1-mal Gold im Wert von EUR 50.000,- und 1-mal Gold im Wert von EUR 1.500,- gewinnen.
Die Ziehungen sind öffentlich und finden gemäß § 16 Abs. 10 Glücksspielgesetz, BGBl. Nr. 620/1989 in der jeweils geltenden Fassung unter Aufsicht eines öffentlichen Notars an den im Gewinnplan angegebenen Tagen jeweils im Anschluss an die Montags- und Superklassenziehung der 198. Klassenlotterie im Ziehungssaal der Österreichischen Lotterien, Rennweg 44, 1030 Wien, statt. Die Gewinne der Goldklasse werden im Wert fallend bestimmt. Die Gewinne Gold im Wert von EUR 100.000,- und Gold im Wert von EUR 50.000,- werden durch Ziehung von sechsstelligen Losnummern ermittelt, die Gewinne Gold im Wert von EUR 1.500,- werden durch Ziehung von dreistelligen Endnummern ermittelt.
Für die Ziehungen der Klassenlotterie gelten die dem Bundesministerium für Finanzen zur Kenntnis gebrachten Bestimmungen des Ziehungsablaufes in der geltenden Fassung.
Gewinne werden nach Wunsch des Gewinners in Gold oder in bar ausgezahlt. Bei Geltendmachung der Gewinne in Gold werden dem Spielteilnehmer entsprechend dem erzielten Gewinn Goldgewinne in Form von 1 kg Goldbarren, 100 g Goldbarren, 1 Unze Wiener Philharmoniker in Gold oder 1/25 Unze Wiener Philharmoniker in Gold ausgezahlt, wobei für die Gewinnauszahlung immer der Umrechnungskurs herangezogen wird, der dem höchstmöglichen, ankaufbaren Goldgewinn entspricht. Gegebenenfalls verbleibende Anteile des Gewinnes, die nicht in Form der definierten Goldgewinne ausgezahlt werden können, werden in bar an den Spielteilnehmer ausgezahlt oder seinem Verrechnungskonto gutgeschrieben.
Als Umrechnungskurs gilt der am jeweiligen Ziehungstag von der Münze Österreich unmittelbar vor Ziehungsbeginn offiziell bekannt gegebene Verkaufspreis des jeweils erzielten Goldgewinnes. Ganze Lose erhalten den im Gewinnplan angegebenen Gewinn, Teillose erhalten den entsprechenden Anteil vom jeweiligen Gewinn.
Die Gewinne des 1. Ziehungstages der Goldklasse werden mit der Gewinnliste der 4. Klasse, die Gewinne des 2. Ziehungstages der Goldklasse werden mit der Gewinnliste der 6. Klasse verlautbart.
Gewinnansprüche, die von Spielteilnehmern nicht innerhalb von drei Jahren nach dem letzten Ziehungstag der Goldklasse geltend gemacht werden, werden von der Gesellschaft zur Gänze für die Teilnehmer an den Ausspielungen der Gesellschaft verwendet.
Quelle: http://www.win2day.at, 06.09.2024