Sofern für die Luxusklasse keine anders lautenden Regelungen angeführt sind, gelten die Spielbedingungen der 198. Klassenlotterie.
Die Luxusklasse ist eine Zusatzklasse der 198. Klassenlotterie, bei der am 22.07.2024 3-mal EUR 10.000,- monatlich ein Jahr lang und 80.000-mal EUR 150,- sowie am 14.10.2024 7-mal EUR 10.000,- monatlich ein Jahr lang und 30.000-mal EUR 150,- ausgespielt werden.
Die Losnummern sind ident mit jenen der 198. Klassenlotterie (1 bis 250.000). Die Ausgabe erfolgt entweder in ganzen Losen (10 Losanteile einer Losnummer), in halben Losen (5 Losanteile einer Losnummer), in Zehntellosen oder in mehreren Zehntellosen. Die Losanteile werden durch die Ziffern 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 unterschieden. Grundsätzlich erhält der Spielteilnehmer für die Luxusklasse die gleiche Losnummer und Stückelung, mit welcher er an der 198. Klassenlotterie teilnimmt. Ein Recht auf Zuteilung dieser Losnummer und Stückelung für die Luxusklasse besteht jedoch nicht.
Das Spielkapital der Luxusklasse beträgt EUR 37.500.000,-. Die Ausschüttungsquote liegt bei 47,2 % des Umsatzes.
4.1 Teilnahmeberechtigt sind alle jene Spielteilnehmer, die mit ihren Losanteilen an der 198. Klassenlotterie durchgehend von der 1. bis zur 3. Klasse teilnehmen und den Lospreis für die Luxusklasse gemäß Pkt. 4.2 entrichtet haben.
4.2 Der Lospreis für die Luxusklasse beträgt EUR 150,- für das ganze Los, demnach EUR 75,- für das halbe Los und EUR 15,- für das Zehntellos. Wird der Lospreis bis spätestens 20.07.2024 entrichtet, ist der Spielteilnehmer an den zwei Ziehungstagen der Luxusklasse teilnahmeberechtigt. Nach dem 20.07.2024 ist ein Neueinstieg in die Luxusklasse nicht mehr möglich. Bei Überweisungen bzw. bei Einzahlungen gilt das Datum der Aufgabe bei Bank bzw. Post. Ein verspätet eingezahlter Lospreis wird von der jeweiligen Geschäftsstelle nach Wunsch des Spielteilnehmers auf dessen Verrechnungskonto gutgeschrieben oder an den Spielteilnehmer rücküberwiesen.
4.3 Alle 250.000 Lose nehmen durchgehend an der Luxusklasse teil und können pro Ziehungstag maximal 1-mal EUR 10.000,- monatlich ein Jahr lang und 1-mal EUR 150,- gewinnen.
Die Ziehungen sind öffentlich und finden gemäß § 16 Abs. 10 Glücksspielgesetz, BGBl. Nr. 620/1989 in der jeweils geltenden Fassung unter Aufsicht eines öffentlichen Notars an den im Gewinnplan angegebenen Tagen jeweils im Anschluss an die Montags- und Superklassenziehung der 198. Klassenlotterie im Ziehungssaal der Österreichischen Lotterien, Rennweg 44, 1030 Wien, statt. Die Gewinne der Luxusklasse werden im Wert fallend bestimmt. Die Gewinne im Wert von EUR 10.000,- monatlich ein Jahr lang werden durch Ziehung von sechsstelligen Losnummern ermittelt, die Gewinne im Wert von EUR 150,- werden durch Ziehung von dreistelligen Endnummern ermittelt. Für die Ziehungen der Klassenlotterie gelten die dem Finanzamt Österreich zur Kenntnis gebrachten Bestimmungen des Ziehungsablaufes in der geltenden Fassung.
Die erste Teil-Gewinnauszahlung von EUR 10.000,- des Treffers von EUR 10.000,- monatlich ein Jahr lang erfolgt ab dem übernächsten Werktag des betreffenden Ziehungstages. Die weiteren elf Teil-Gewinnauszahlungen von je EUR 10.000,- erfolgen jeweils ab dem Werktag des 1. Montags-Werktages eines Monats, beginnend mit dem darauffolgenden Monat des Ziehungstages. Ganze Lose erhalten den im Gewinnplan angegebenen Gewinn, Teillose erhalten den entsprechenden Anteil vom jeweiligen Gewinn.
Die Gewinne des 1. Ziehungstages der Luxusklasse werden mit der Gewinnliste der 3. Klasse, die Gewinne des 2. Ziehungstages der Luxusklasse werden mit der Gewinnliste der 6. Klasse verlautbart.
Gewinnansprüche, die von Spielteilnehmern nicht innerhalb von drei Jahren nach dem letzten Ziehungstag der Luxusklasse geltend gemacht werden, werden von der Gesellschaft zur Gänze für die Teilnehmer an den Ausspielungen der Gesellschaft verwendet.
Quelle: http://www.win2day.at, 06.09.2024